Heute ist der 7.03.2026, und die Situation für Reisende in Thailand ist alles andere als einfach. Seit dem 28. Februar 2026 sind die Flugverbindungen zwischen Thailand und Europa stark eingeschränkt. Golfairlines wie Emirates, Qatar Airways und Etihad haben ihre Flüge nach Thailand eingestellt. Thai Airways bietet zwar noch einige Direktflüge an, doch die Preise sind exorbitant gestiegen, sodass ein One-Way-Ticket von Bangkok nach Frankfurt über 64.000 Baht kosten kann. Die Unsicherheit bleibt hoch, und es ist unklar, wann sich die Lage im Nahen Osten stabilisieren wird.
Für Passagiere mit gestrichenen Flügen gibt es jedoch laut der EU-Verordnung (EG) Nr. 261/2004 Anspruch auf Umbuchung oder vollständige Rückerstattung. Pauschale Entschädigungen sind wegen kriegsbedingter Sperrungen zwar nicht möglich, jedoch bleibt die Verantwortung der Airlines bestehen, für die Betreuung der Reisenden zu sorgen, das heißt, sie müssen für Hotel, Mahlzeiten und Transfers aufkommen. Etihad Airways hat ab dem 6. März einen eingeschränkten Betrieb wieder aufgenommen, aber ohne Thailand-Verbindungen. Emirates und Qatar Airways haben ebenfalls Regelungen für Umbuchungen oder Rückerstattungen eingeführt.
Visum und Aufenthalt in Thailand
Deutsche, Österreicher und Schweizer dürfen sich bis zu 60 Tage visumfrei in Thailand aufhalten, und diese Frist kann einmalig um 30 Tage verlängert werden. Die Overstay-Gebühr von 500 Baht pro Tag wurde für Ausländer erlassen, deren Aufenthaltserlaubnis nach dem 28. Februar 2026 abläuft, solange sie ausreisen, sobald ein Flug verfügbar ist. Für eine Visumsverlängerung sind ein Antragsformular TM.7, eine Kopie des Reisepasses und ein Schreiben der Botschaft erforderlich.
Für gestrandete Reisende wurde eine Soforthilfe von 2.000 Baht pro Tag beschlossen, wobei die Antragsmodalitäten noch bekannt gegeben werden müssen. Zudem bietet die Thai Hotels Association vergünstigte Zimmerpreise für gestrandete Gäste an, damit diese während der Unsicherheit einen gewissen Komfort genießen können.
Rechte der Reisenden
Die Rechte der Reisenden sind in der EU-Verordnung (EG) Nr. 261/2004 geregelt, die am 11. Februar 2004 verabschiedet wurde. Diese Verordnung legt die gemeinsamen Regelungen für Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen für Fluggäste fest und gilt unter anderem bei Nichtbeförderung, Annullierung von Flügen und großen Verspätungen. Dabei ist es von Bedeutung, dass die Fluggesellschaft den Passagieren bei einer Annullierung eine alternative Beförderung anbieten oder den Ticketpreis erstatten muss.
Besonders in außergewöhnlichen Umständen, wie sie derzeit durch die geopolitische Lage vorliegen, können jedoch Ansprüche auf Ausgleichszahlungen entfallen. Die Fluggesellschaft muss in solchen Fällen nachweisen, dass sie nicht für die Annullierung verantwortlich ist. Über die Webseite der Verbraucherzentrale sind umfassende Informationen zu den Ansprüchen und Musterbriefe für die Durchsetzung dieser Rechte verfügbar.
Es bleibt abzuwarten, wie sich die Situation weiterentwickeln wird. Reisende sollten stets die aktuellen Informationen der Airlines und Behörden im Blick behalten, um gut informiert zu sein und ihre Rechte geltend zu machen.