Ein Augenzeugenbericht aus der Oststeiermark sorgt für Aufsehen: Ein 31-jähriger Mann erhielt über einen längeren Zeitraum Arbeitslosengeld, während er immer wieder für mehrere Wochen in Thailand verweilte. Der Clou daran? Seine Aufenthalte im Ausland wurden dem Arbeitsmarktservice (AMS) nicht gemeldet, obwohl dies gesetzlich vorgeschrieben ist. Dieses Verhalten hat nun weitreichende Konsequenzen.
Die Angelegenheit kam den Behörden durch Hinweise zu Ohren. Eine Überprüfung der Reisedaten stellte klar, dass der Mann während seiner Bezüge vom AMS nicht in Österreich war. In Österreich ist es wichtig, während des Bezugs von Arbeitslosengeld verfügbar für den Arbeitsmarkt zu sein. Fehlt diese Verfügbarkeit, so gilt man nicht als vermittelbar, und ernsthafte Konsequenzen drohen.
Die rechtlichen Grundlagen
Wie die Tipps feststellt, gelten für Bezieher von Arbeitslosengeld strenge Regeln. Das Arbeitslosenversicherungsgesetz (AlVG) schreibt vor, dass längere Abwesenheiten rechtzeitig gemeldet werden müssen. Andernfalls können die Zahlungen als unrechtmäßig eingestuft werden. Es ist sogar möglich, dass das AMS diese Arbeitslosengeld-Leistungen zurückfordert, was für den Betroffenen als unangenehm gilt.
Zusätzlich zur Rückforderung mündete der Fall in einer Geldstrafe, da der Mann vor Gericht gestand. Dieser Rechtsstreit offenbart, wie ernst die Folgen von Vorsatzdelikten, also mutwilligem Verstoß gegen die Vorschriften, sein können. Der Mann war bisher unbescholten, was bei der Strafbemessung Berücksichtigung fand, dennoch bleibt unklar, ob das Urteil auch rechtskräftig wird.
Sozialbetrug und seine Konsequenzen
Doch was passiert im allgemeinen Rahmen bei Sozialbetrug? Laut den Informationen der Arbeitsagentur sind falsche Angaben bei der Beantragung von Sozialleistungen sowie das Verschweigen wichtiger Informationen strafbar. Beispiele dafür sind Änderungen beim Einkommen oder Vermögen, aber auch Umzüge ins Ausland. Der unrechtmäßige Bezug von Arbeitslosengeld zählt ebenfalls zu den Straftaten, die mit Geld- oder Freiheitsstrafen geahndet werden können.
Abgesehen von den hohen Rückforderungsbeträgen, die im Einzelnen erhebliche Summen erreichen können, sind die Strafen für Sozialbetrug alles andere als mild. Gerichtliche Strafen können sich nach dem Strafgesetzbuch richten und umfassen Haftstrafen sowie Geldbußen, die bei schwerwiegenden Verstößen bis zu mehreren Jahren Freiheitsentzug führen können, wie die Rechtsanwaltskanzlei Flatz hervorhebt. Besonders wichtig ist, dass selbst ein Versuch, falsche Informationen anzugeben, strafbar ist.
So wird deutlich: Das Spiel mit Sozialleistungen kann teuer werden und zieht nicht nur Rückforderungen sondern auch rechtliche Konsequenzen nach sich. Das AMS hat klare Richtlinien, und wer diese missachtet, kann sich auf harte Strafen einstellen. Man könnte sagen, die eigenen vier Wände in Österreich sind oft der sicherere Hafen als ein sorgloser Urlaub in Thailand.